Vai trò của vương quốc Phổ trong quá trình thống nhất nước Đức 1848 - 1871 - 23

Turner ihne Erlaubniò [end 81a] des dieser Riege vorstehenden Vorturners in seiner Riege turnen lassen.

3, Kein Turner darf aus seiner Riege treten, um an dem leer stehenden Turnzeug sich allein zu ỹben und ist ỹberhaupt das Austreten aus der Riege ohne genỹgenden Grund untersagt.

4, Bei dem Verlesen, welches durch den Sprachwart oder in dessen Verhinderung durch ein Vorstandsmitglied gehalten wird, hat jeder seine Anwesenheit durch ein deutliches=hierzu beurstunden, wenn sein Name verlassen wird und sich zu seiner Riege zu stellen. Wer spọter kommt, schlieòt such seiner Riege als Letzter an.

5, Von dem Verlesen an hat jeder in eingstan ắ Stunden an den ĩ bungen seiner Riege Theil zu nehmen.

6, Die ĩ bungen, welche von dem Vorturner oder in dessen Verhinderung von seinem Anmann vorgeturnt werden, hat jeder Turner in seiner Reihe, - welche durch das Loos bestimmt wird – nachzuturnen, oder daò wenigstens zu versuchen, wenn nicht kửrperliche Fehler ider Krankheit dieses verbinden. Nach gemachten ĩ bung schlieòt sich jeder seiner Riege an.

7, Wọhrend den ĩ bungen muò alles unterbleiben, was die Aufmerksamkeit [end 81b] stửrt, besonderes Sprechen, Scherzen u.s.w.

8. Auf den Ruf: „Bahn frei“ hat jeder den Raum zu verlassen, welcher zu der bestimmten ĩ bung nửthig ist.

9, Der Wechsel der Riege hinsichtlich der Gerussen geschieht stets aud ein Zeichen des Turnwarts, ebenso der Wechsel der ĩ bungen. Von jeder Riege wird an jedem Turntage wenigstens an zwei verschiedenen Gerỹstem geturnt.

10, Nach dem Riegenturnen ist allgemeine Turnkỹrz, wozu der Turnwart das Zeichen

gibt.

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11. Das Rauchen ist nur auf dem Zuschauerplatze erlaubt, doch darf kein Turner

wọhrend der Turnzeit sich dahin begeben. Beim Turnen in geschlossenen Rọumen dar gar nicht geraucht werden.

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12, Auswọrtige Turner haben zu jeder Zeit freien Zutritt zu dem Turnplatz.

Indessen wird es angemessen sein, daò solche einen Verstandsmitglied vorgestellt werden.

13, Bei den Turnỹbungen muò jeder Turner in vorgeschriebener Turnkleidung erscheinen. Diese besteht in grauem Filzhut, Fahrte und Hosen von ungebleichten Leinwand und ledernen Gỹrtel. Ä ltern Mitglieder kửnnen statt Farte einen kurzen Uberrock vor ungebleichter Beinwand tragen. [end 82a]

14, Wegen der Bedtenung etnet Feuerspiele sind die Bestimmungen zur Abwendung zu bringen, die in Mainz nach der Ordnung der dortigen Turngeweisenden Geltung haben.

Nguồn: Statuten des Hưchster Turnvereins, in: Landesregierung, Đ.16. Polizei im Allgemeinen, Acta, Die Turnvereine in Herzugthum Nassau, 1846 bis 1848, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt: 211, Nr. 9785, Bl.1-150, S. 76-83.


Phụ lục 18

Liờn minh cụng nhõn Đức trong Cỏch mạng 1848-1849 Denkschrift in Betreff der Arbeiterverbrỹderungen.


Als in Folge der Ereignisse des Monates Mọrz 1848 das freie Associationsrecht gewọhrt wurde, entstanden auòer den lediglich politische Zwecke verfolgenden Vereinen, auch Vereine der Handwerker und Gewerbetreibenden und wie die Ersteren Congresse ausschrieben, um ihre politische Ansichten durch Vereinigung zur Geltung zu bringen, so wurden auch die Gewerbtreibenden und die Vereine derselben zur Beschickung von

Congressen zur Wahrung der Interessen des Handwerker= und Gewerbestandes zusammenberufen.

So wỹrde in Hamburg in der Zeit vom 2. bis zum 6. Juni 1848, wie die gedruckten Verhandlungen ergeben, die erste Abgeordneten = Versammlung des norddeutschen Handwerker = Gewerbestandes abgehalten, die namentlich auch von abgeordneten Berlins besucht war.

Das Resultat dieser Versammlung war, daò eine Adresse an das deutsche Parlament zu Frankfurt von dem Norddeutschen Handwerker= und Gewerbe=Congresse zu Hamburg

d. d. ten 3. Juni 1848 erlassen wurde, in welcher als Grund dieses Congresses die bisherige Bevormundung und Ausschlieòung des deutschen Handwerker= und Gewerbestandes von der Theilnahme an der Gesetzgebung angegeben wird, welche zu den Beschlỹssen gefỹhrt habe, daò

1, die Gewerbefreiheit durch ein Reichsgrundgesetz [end 145a] aufgehoben werde, 2, sie befọhigt segen, ihre Angelegenheiten selbst zu ordnen, und mithin auch die

Lưsung der socialen Frage selbst vorzunehmen,

3, ein Congress zum 15. Juli 1848 nach Frankfurt a/M berufen werde zur Entwerfung einer neuen allgemeinen deutschen zeitgemọòen Handwerker= und Gewerbe=Ordnung, welche dem Parlament demnọchst vorzulegen sey.

Von der Commission jener Versammlung erging auch unterm 10. Juni 1848 die Aufforderung an Deutschlands Handwerker und Gewerbtreibender, damit jeder deutsche Staat wenigstens Einen Abgeordneten zu dem Congresse sende.

Dieser Handwerker= und Gewerbe=Congreò ist auch in Frankfurt zusammengetreten und hat mit dem volkswirthschaftlichen Ausschỹsse in Frankfurt in Verbindung gestanden.

Es ist zu gleicher Zeit dort aber auch eine Gesellen=Congreò zusammengetreten, von dem jedoch nur, wie die Adresse vom 3. August 1848 ergibt, zehn Degutirte zu jenem allgemeinen Congresse zugelassen wurden.

Aus vorstehender Adresse ergiebt sich, daò die Gesellen mit den selbststọndigen Handwerkern sich nicht vereinigen konnten, weil sie nicht blos gewerbliche, sondern allgemeine sociale Interessen verfolgten.

Dies ergiebt auch der Aufruf an sọmmtliche Brỹderschaften der gesellschaft d. d. Altona den 23. Juni 1848, in welchem die auf dem Congresse zu Frankfurt zu verfolgenden Gesichtspunkte angegeben werden, nọmlich:

1, Einrichtung einer socialen Kammer,

2, gemeinschaftliche sociale Gesetzgebung fỹr deutschland, [end 145b] 3, ein sociales Ministerium,

4, Organisation der Arbeit,

5, Organisation eines groòartigen Banksystems.

6, Ausfỹhrung ửffentlicher Arbeiten fỹr die unfreiwilligen Armen. 7, Unterricht auf ửffentliche Kosten.

In Folge der Ansprache der Abgeordneten des Berliner Handwerker=Vereins, Johannisstraòe no 4 zum Norddeutschen Handwerker=Congreò d. d. Hamburg den 3. Juni 1848, in welcher ausgesprochen wird, daò es sich darum Handle, der Arbeit den Besitz der Erde zu verschaffen, wỹrde am 18. und 19. Juni 1848 ein Congreò deutscher Handwerker= und Arbeiter = Vereine zu Berlin abgehalten, bei dem 37 Vereine durch Degỹtirte vertreten waren und 8 Vereine um schriftliche Mittheilung der Resultate ersucht sollten.

Das Resultat war, daò die Adresse deutscher Handwekrer= und Arbeiter=Vereine zu Berlin vom 19. Juni 1848 an die deutsche National=Versammlung abgesendet wurde, in welcher man beantragte:

die Grundbedingungen allen socialen Lebens an die Spitze ihrer Berathung zu stellen und zum Mittelpunkte des deutschen Verfassungswerkes zu machen.

So weit aus den geschriebenen unvollstọndigen Notizen ỹber die Verhandlungen dieses Congresses ersichtlich ist, kam eine Centralisation der Vereine zu Stande, deren Verwaltung eine Commission des Berliner Handwerker=Vereins fỹhrte.

Es wurde ein gemeinschaftliches Symbol, wahrscheinlich das des Handwerker=Vereins angenommen und beschlossen, daò jọhrlich an einem andern Vororte ein Congreò Statt haben solle, [end 146] daò Lehrlinge unbedingt zu den Vereinen zuzulasen und die Herbergen durch eine Commission umzuwandeln seyen. Auch wurde die Herausgabe einer Zeitung beschlossen; diese aber dem Berliner Vereine ỹberlassen. [146b]

In dem Zeitraum vom 23. August bis e September 1848 wurde wie die geschriebenen Verhandlungen ergeben, auf die Einladung des Berliner Central=Comitộs fỹr Arbeiter in Verbindung mit den degutirten Arbeitern anderer Stọdte vom 1. Juli 1848, in eilf Sitzungen der erste sociale Arbeiter=Congreò zu Berlin abgehalten, an welchem, nach anliegendem gedrỹckten Verzeichniò 35 stimmfọhige und 5 berathende Degutirte Theil nahmen und die Handwerker=Vereine zu Potsdam, Brandenburg, Stralsend, Spremberg, Wittstock, Darmstadt, Brỹssel, Hannover und Wien um schriftliche Mittheilungen ersucht hatten.

Am 22. August fand zunọchst eine Vorversammlung statt, in welcher aus den 8 Degutirten des Central=Comitộs: Born, Bisky, Fellmer, Bon, Michọlis, Franks, Bửttcher und Diesner, die ersten drei zur Vollmachten=Frỹfungs=Commission erwọhlt und eine Geschọftsordnung berathen und festgestellt wurde.

Die Resultate des Congresses selbst waren, nachdem zum Prọsidenten Neels von Esebeck, zum Wien Prọsidenten Born und Jirnstein, zum Sewetairm Fellmer und zu Protokollfỹhrern Bisky und Schwenniger gewọhlt waren, folgende.

Es wurden die Statuten der Arbeiter=Verbrỹderung berathen und angenommen und zwar bestimmen dieselben ỹber die Organisation der [end 146b] Arbeiter, ỹber ihrer Verhọltnisse zum Staat und zur Gemeinde und ỹber die Rechte und Pflichten des Central=Comitộs.

Bemerkenswerth st hierbei, daò bei Berathung ỹber den Begriff der Sicherstellung der Arbeiter das Prinzip der Selbsthỹlfe mit allen gegen nur 4 Stimmen angenommen und ỹber die Ausfọhrung dieses Princips in 23 Paragraphen berathen wurde, sowie daò (Buckdrucker) Born bei der Besprechung ỹber die Beschrọnkung der Lehrlinge sagte:

„Ich bin nicht fỹr die Principien der Buchdrucker, sondern fỹr das Princip der Revolution.“

Als Mitglieder des Central=Comitộs wurden Schwenningen und Kik und als Redacteur des Organs der Verbrỹderung Born gewọhlt und als Localcomitộs (Bezirkscomitộs) oder Vororte, welche auf Aufforderung des Centralcomitộs in nửthigen Fọllen die Abgeordneten zum Verwaltungsrathe ernennen, die Stọdte Wien, Bocte, Sửrlin, Alsona, Mỹnchen, Schwerin und Breslau bestimmt, wobei es zur Sprache kam, daò Schleswig=Holstein 19 Stọdte in der Verbrỹderung habe.

Nachdem noch ỹber die Dienstzeit bei Militair und ỹber die Volksbewaffnung debattirt werden, auch dem Central=Comitộ ein Mandat ertheilt war, wurde der Congreò geschlossen.

An Petitionen und Adressen erlieò der Comgreò gleich zu Anfang eine Petition an die deutsche National=Versammlung, worin gebeten wird:

Ein organisches Gesetz zum Schutz und zur Vervollkommnung der Gewerbe als Grundrechte zu gewọhren und die Bestimmung hiezuzufỹgen, daò ein aus freier Wahl sọmmtlicher Betheiligten hervorgegangener Congreò [end 147a] Sachverstọndiger zur Vertretung aller Deutschen Gewerbsinteressen auf Staats=Kosten nach Frankfurt berufen werde, um den volkswirthschaftlichen Ausschuò durch seine Vorlagen und Gesetzentwỹrfe bei den Berathungen zu unterstỹtzen und ein Manifest an dieselbe Versammlung.

Berathen wurde auch ein Schreiben an den Gesellencongreò zu Frankfurt a/M, an den Gesellenverein zu Magdeburg, eine Schutzzoll=Petition an die Deutsche Nationalversammlung und eine Adresse an die Deutschen Arbeiter.

Durch diesen Congreò erreichten die Arbeiter den Zweck, den ihre Fỹhrer erreichen wollten, nọmlich, wie aus den Verhandlungen des Arbeitercongresses, aus den Adressen und Petitionen und namentlich aus dem vorgedachten Schreiben an den Gesellen oder, wie er sich spọter nannte, allgemeinen Arbeiter=Congreò hervorgeht, alle Arbeiter Deutschlands, ja Europas, zu socialen Massen zu organisiren, ihnen eine politische Kửrperkraft zu verleihen und durch Wahl des Centralcomitộs die compacteste Form hinzustellen, um die Einheit der deutschen Arbeiter der politischen Gewalt gegenỹber, aufrecht erhalten zu kửnnen.

Kửnnte noch ein Zweifel darỹber seyn, daò die Tendenz dieser Verbrỹderung eine sociale und damit folgerichtig auch eine pokitische ist, so spricht direct die letztere Tendenz das von dem Centralcomitộ der Deutschen Arbeiter unterm 1. Januar 1849 an sọmmtliche Arbeiter=Vereine Deutschlands erlassene Rundschreiben und das mit demselben verbundene Wahlmanifest fỹr die Arbeiter [end 147b] Preuòens aus, indem es als Bestrebung hinstellt, daò die Arbeiter sich zu einer achtungerweckenden Macht im Staate einigen und organisiren mỹòten, daò Associationen und Arbeiter=Werkstọtten errichtet wỹrden, aus welchen unendliche Vortheile fỹr die Bildung, denWohlstand und die Feiheit des Volkes hervorgehen mỹòten. In dem Wahlmanifest stellt es als Forderungen an die Deputirten auf:

1, Eine Kammer,

2, Freie Gemeindeverfassung,

3, allgemeines Wahlrecht,

4, zurỹcknehmbare Mandate,

5, Unterstỹtzung der Arbeiter=Associationen durch den Staat, 6, allgemeinen unentgeltlichen Schulunterricht,

7, Unterstỹtzung der Hỹlflosen und damit auch der invaliden Arbeiter durch die Gemeinde, event, den Staat,

8, Bildung eines Arbeiter=Ministeriums.

Diese politische Tendenz der Verbrỹderung findet ihre Bestọtigung auch noch in mancherlei Einzelnheiten.

Wie die Briefe vom Schwinniger vom 29. Januar und 26. Mai 1849 ergeben, haben sich die Mitglieder des Central=Comités Kik und Born an der auf Herstellung der social=demokratischen Republik abzweckenden Revolution in Baden betheiligt.

Wie bekannt sind es die Arbeitervereine in Sachsen gewesen, welche den Kampf fỹr die Aufrechthaltung der deutschen Reichsverfassung vorbereitet haben.

Der Arbeiterverein in Kửnigsberg, welcher ein Bezirkscomitộ oder Vorort der Arbeiter=verbrỹderung bildet, ist als ein politischer Verein bereits gerichtliche geschlossen worden.

Das Organ „die Verbrỹderung“ enthọlt fortlaufend Artikel, welche auf Untergrabung des Kửnigthums und auf Anreizung der Arbeiter gegen die Besitzenden abzielen.

Unter den Papieren aller Fỹhrer der hier bestehenden mit der Arbeiterverbrỹderung in Verbindung stehenden Vereine sind theils geschriebene und theils gedruckte Schriften revolutionọren Inhalts gefunden worden.

Die Festlieder der Arbeiterverbrỹderung zum 18. Mọrz 1848 predigen Seite 5 und 8 die Revolution und das bei dem Geschọftsfỹhrer der Arbeiterverbrỹderung in Beschlag genommen und zur Bibliothek der Verbrỹderung gehửrige Buch:

„Preuòen. Berlin und die neue Revolution. Erstes Heft de 1848.“ Giebt den Beweis dafỹr, daò Politik dem Vereine nicht fremd ist.

Mit dem Berliner Bezirkscomitộ der Arbeiterverbrỹderung steht der Verein des 63.

Salzhofs=Bezirks in Verbindung, welcher ein politischer Verein ist.

In der Sitzung des Berliner Bezirkscomitộs vom 28. April 1850 wird von dem Dr. Hoffmann in Vorschlag gebracht, an das Central=Comitộ in Leipzig ein Schreiben zu richten, in welchem die Fernhaltung aller politischen Vereine aus dem Verbande der Verbrỹderung empfohlen werden solle, mit Rỹchsicht auf die Beschrọnkungen, welche politische Vereine in Preuòen und Deutschland [end 148b] bedrohen; daò ỹber diesen Vorschlag aber ein weiterer Beschluò gefaòt worden, ist nicht ersichtlich.

Ein Schreiben des hiesigen Kửnigsstọdtschen Handwerkervereins an den Handwerkerverein Johannisstraòe No. 4, der mit der Arbeiterverbrỹderung in Verbindung steht, ergiebt, daò Letztere dem Ersteren den Vorwurf des Pietiesmus und der Reaction macht.

In einer der letzten Versammlungen des gleichfalls mit der Arbeiterverbrỹderung verbundenen Maschinenbauerbeiter=Vereins ist mit Extase ein Lied gesungen worden, welches auffordert, die Waffen gegen die Fỹrsten zu schmieden.

Die bisher verfolgten Tendenzen der auf dem ersten Arbeiter=Congresse zu Berlin im Jahre 1848 gestifteten Arbeiterverbrỹderung sind seit der Zeit teinesweges, wie schon vorstehende Thatsachen ergeben, aufgegeben worden, vielmehr ist in den Motiven zu den Grundstatuten der deutschen Arbeiterverbrỹderung, welche auf der Generalversammlung deutscher Arbeiter vom 20-26. Februar 1850 zu Leipzig berathen worden sind, ausdrỹcklich ausgesprochen, daò es sich keineswegs um die Aufgabe der frỹheren Principien bei Aufstellung der neuen Statuten gehandelt habe, sowie daò das Wesen nur in eine bestimmtere Form gebracht worden sey, welche ihm gestatte, sich thatkrọftiger zu gestalten und auszubreiten.

In Erwọgung nun der geschichtlichen Entstehung der Arbeiterverbrỹderung, der vorangefỹhrten einzelnen Thatsachen, der in der Schweiz wegen Verfolgung politischer Tendenzen erfolgten Auflửsung [end 194a] der dortigen Arbeiterveriene, welche mit Deutschen Vereinen (nach dem gedruckten Berichte des Schweizer Bundesrathes) in Verbindung gestanden haben und in Erwọgung, daò nach einem Briefe des Prọsidenten der Cigarrenarbeiterassociation Wenzel Hohlweck zu Bremen, die Mitglieder der Arbeiterverbrỹderung in Deutschland 12 bis 15.000 Mann stark sind, unterliegt es keinem Zweifel, einerseits, daò diese durch ganz Deutschland in Vereinen verzweigen Arbeiterverbrỹderung wesentliche politische und zwar auf den Umsturz des Staatslebens abzielenden Tendenzen hat und daò andererseits es an der Zeit ist, diese Arbeiterverbrỹderungsvereine, womửglich in ganz Deutschland, mindestens aber in Preuòen zu schlieòen.

Auf Grund des &. 8 des Gesetzes vom 11. Mọrz d. J. hat das Polizei=Prọsidium hieselbst bereits den Maschinenbauarbeiter=Verein, der nach einer von ihm erlassenen Aufforderung auf eine Verbindung der Genossen seiner Beruftsart zu einem Central=verein erstrebt hat, geschlossen und unter dem 5. Juni c. die Schlieòung der ỹbrigen mit dem Central=Comitộ der Deutschen Arbeiter=Verbrỹderung zu Leipzig in Verbindung stehenden Handwerker= und Arbeiter=Vereine verfỹgt, s0 weit diese Vereine und deren Vorsteher zur Kenntniò des Polizei=Prọsident gelangt sind.

Es sind dies nọmlich

1, das Berliner Bezirks=Comitộ der Deutschen Arbeiter=Verbrỹderung, dessen Mitglieder die Deputirten der nachfolgenden Lokalvereine sind. [end 149b]

2, der Lokalverein der Tischler,

3, der Lokalverein der Buchbinder, 4, der Lokalverein der Schneider,

5, der Handwerkerverein Johannisstraòe 4,

6, der Arbeiterverein,

7, der Gesellenverein, Inrusalemerstraòe No. 23, 8, der Verein des 63. Salzhofs=Bezirks. [150a]

Auòer diesen bekannten Vereinen existiren jedoch hieselbst nach den Geschọfts=Berichten des hiesigen Bezirkscomitộs noch folgenden Lokalvereine, nọmlich:

1, der allgemeine Lokalverein, 2, der Lokalverein der Maler,

3, der Lokalverein der Kattundrucker,

4, der Lokalverein der Handschulmacher, 5, der Lokalverein der Goldschmiede,

6, der Lokalverein der Schumacher, 7, der Lokalverein der Schriftgieòer, 8, der Lokalverein der Steinsetzer, 9, der Lokalverein der Vergolder, 10, der Lokalverein der Mechaniker,

11, der Lokalverein der Seidenknopfmacher,

12, der Lokalverein der Messerschmiede und chirurgischen Instrumentenmacher, 13, der Lokalverein der Posamentiere,

14, der Lokalverein der Weber,

15, der Lokalverein der Dachdecker, 16, der Lokalverein der Cormstecher, 17, der Lokalverein der Steinmetzen, 18, eine Auswanderungsgesellschaft.

Der hiesige Lokalverein der Sammte= und Seidenwirker hat zwar unterm 1. Mai d.

J. sich fỹr aufgelửst erklọrt, allein wie die Akten des Bezirkscomitộs [end 150a] ergeben, sind die Deputirten dieses Lokalvereins aus dem Bezirkscomitộs noch nicht ausgeschieden, was dafỹr spricht, daò die Anzeige von der erfolgten Auflửsung eine falsche ist.

Das hiesige Polizei=Prọsidium wird daher auch auf diesen Lokalverein achten. Dasselbe hat ỹbrigens daraus, daò der frỹher erwọhnte Gesellenverein als der 37.

Lokalverein aufgefỹhrt ist, und daò spọter noch mehrere Lokalvereine hinzugetreten sind, entnehmen mỹssen, daò auòer den vorerwọhnten noch andere nicht einmal dem Namen nach bekannte Lokalvereine hieselbst existiren.

Schlieòlich ist noch zu erwọhnen, daò abgesehen von der auf die politische Tendenz der Arbeiterverbrỹderungs=Vereine gegrỹndeten Schlieòung derselben, die

Schlieòung derselben auch deshalb gerechtfertig erscheint, weil sie Vereine sind, die strafbare Zwecke verfolgen und sich mithin auf das in Artikel 30 der Verfassung vom 31. Januar 1850 gewọhrte Vereinigungsrecht nicht stỹtzen kửnnen.

Wie die auf dem ersten Arbeiter=Congresse gepflogenen Verhandlungen und angenommenen Statuten ergeben, hat die Arbeiterverbrỹderung das strafbare Princip der Selbsthỹlfe aufgestellt und angenommen was zu den im Jahre 1848 hier mehrfach vorgekommenen Arbeitseinstellungen und zu den in der Zeitschrift „die Verbrỹderung“ oftmals vorgekommenen sogenannten Verrufserklọrungen gefỹhrt hat.

Auch wird die genauere Untersuchung ergeben, daò die Arbeiterverbrỹderung sich verschiedener Gewerbe= und Gewerbesteuer=Contraventionen schuldig [end 150b] gemacht hat, indem sie eine Kattundruckerei, eine Schneider, eine Werkstatt und eine Seidenwirkerei, sowie der Macshinenbauerbeiter=Verein, eine Bỹchsenmacherei, die jetzt in eine Bỹgelfabrik umgewandelt ist, selbststọndig betrieben hat, auch mit dem An= und Verkauf von Wọren, wohin namentlich Blei in groòen Quantitọten zu erwọhnen, ein Gewerbe betrieben hat.

Was endlich vorstehend zur Rechtfertigung der Schlieòung der Arbeiterverbrỹderungs=Vereine gesagt ist, dasselbe gilt auch fỹr zwei andere durch ganz Deutschland verzweigte Arbeiter=Verbindungen:

1, den Guttenbergbund, die Association der Buchdrucker und Schriftsetzer, und 2, die Cigarren=Arbeiter=Association.

Der Guttenbergbund

Was die erstgenannte Verbindung anlangt, so ging die Anregung zur Bildung einer Buchdrucker=Association durch ganz Deutschland von Frankfurt a/M und Leipzig aus und wurde zu dem Zwecke ein Congreò in Mainz abgehalten, welcher zu den Beschlỹssen der ersten National=Buchdrucker Versammlung zu Mainz am 11, 12, 13. und 14. Juni 1848 fỹhrte.

Seitdem wurden mehrere Provinzialcongresse z. B. in Leipzig, Dresden, Cassel abgehalten, die Vereine der Buchderucker in den verschiedenen Stọdten Deutschlands hervorriefen.

Um die Verbindung dieser Vereine zu Einem, dem Guttenbergbunde zu Stande zu bringen, welche bereits, wie die Verhandlungen der Buchdrucker=Versammlung in Frankfurt a/M vom 27. und 28. August 1848, jedoch vergeblich angestrebt war, bildete sich in Berlin [end 151a] ein Centralvcomitộ von 5 Buchdruckergehỹlfen und entstand die Guttenberg=Zeitung.

Wahrscheinlich auf Veranlassung dieses Comitộs bereiste der Buchdruckergehỹlfe Frửhlich die verschiedenen Vereine Deutschlands, um diese zum Anschluò an den Guttenbergbund und zur Beschickung des von dem Centralvomitộ zum 30. September 1849 nach Berlin ausgeschriebenen Congresses zu bewegen.

Dieser Congreò fand am 30. September, 1. und 2. October 1849 hierselbst statt. Er wurde von 14 Buchdruckereibesitzern und 31 Gehỹlfen besucht; jedoch wurde die Versammlung beim Beginn der Statuten=Berathung aufgelửst, weil in dem &. 2 derselben eine Aufforderung zur unerlaubten Selbsthỹlfe gefunden wurde.

Ohngeachtet nun weitere Versammlungen nicht angezeigt worden sind, ist der Guttenbergbund dennoch zu Stande gekommen, und zwar dadurch, daò die Deputirten in dem benachbarten Dorfe Weissensee und Tags darauf in Berlin, wie die Ansprachen der Hauptvereine zu Posen und Westpreuòen vom 19. October und 22. November v. J. ergeben, Besprechungen gehabt, das Centralcomitộ in Berlin und due Guttenberg=Zeitung

als ihr Organ anerkannt und die in der Zeitung entworfenen Statuten im Entwurf angenommen haben.

Fỹr die social=politische Tendenz dieser Arbeiter=Verbindungen spricht, daò sowohl die Mainzer Beschlỹsse als die spọter angenommenen Statuten in ihren Grundzỹgen den Character der demokratischen Vereine und der Arbeiterverbrỹderung an sich tragen, und daò sie sogar in der Eintheilung und Organisation dem Statut des Bundes [end 151b] der Gerechtigkeit ọhnlich sind, wegen dessen eine Untersuchung bei dem hiesigen Kửniglichen Stadtgerichte schwebt.

Fỹr diese politische Tendenz sprechen auch noch folgende Umstọnde:

Das von Frửhlich compilirte Liederbuch des Guttenbergbundes enthọlt namentlich in den No. 15, 18 und 49 Lieder politischen Inhalts und spricht der Brief von Fink, d. d. Neustadt a/H. den 21. April 1850 bereits die Befỹrchtung aus, daò das Liederbuch confiscirt werden wỹrde.

Der Brief von Wulff, d. d. Altona den 11. Mọrz 1850 lọòt auch auf politischec Zwecke der Leiter des Bundes schlieòen.

Bei allen Mitgliedern des hiesigen Centralcomités, bei welchen Beschlag nahmen von Papieren stattgefunden haben, sind Schriften politischen Inhalts gefunden worden.

In der Sitzung des hiesigen Hauptvereins vom 16. Mọrz 1850 fordert der Buchdrucker Dittmann, Schriftfỹhrer des Centralcomitộs, die Mitglieder auf, sich bei der bevorstehenden Wahl des Gewerberaths zu betheiligen, weil es von der Volkspartei beschlossen, und damit nicht Zopf, sondern freisinnige Mọnner gewọhlt wỹrden; denn da nach dem neuen Vereinsgesetze Verbindungen unter den bestehenden Vereinen nicht stattfinden dỹrften, so wọre es nur mửglich durch den Gewerberath, der als eine Befửrde dastehe, eine Corporation von 5,000,000 Menschen herbeizufỹhren.

Die Regierung von Unterfranken Wỹrzburg hat unterm 2. Mai d. J. den Guttenberg=Verein daselbst aufgelửst.

Auch giebt die Guttenberg=Zeitung Beweise dafỹr, indem z. B. in No. 37 der Redacteur den Buchdruckern und Schriftgieòern einen Rabatt bei Abnahme eines Tableaus, die Portrọts von Blum, Hecker, Hinkel, d’Ester, von Frỹtzschler enthaltend, verspricht und sie ersucht, die Anzeige in den ihnen [end 152b] zu Gebote stehenden Parteiblọttern mửglichst zu verbreiten.

Auòer dieser politischen Tendenz verfolgt der Guttenbergbund aber auch strafbare Zwecke, indem derselbe das Princip der Selbsthỹlfe auch angenommen hat, wie der

„Represselien“ ỹberschriebene Theil der Beschlỹsse zu Mainz ergiebt, welche auch von dem jetzt bestehenden Bunde als gỹltig anerkannt werden, wie dies die wiederholten Bekanntmchungen des Central=Vorstandes ỹber die „Aushangsexemplare“ in der Guttenberg=Zeitung z. B. auch in No. 37 ergeben, auch aus einer Bekanntmachung des Vorstandes des Guttenbergbundes zu Hamburg=Altona vom 21. April 1850 (No. 97 der Abendpost) hervorgeht, in welcher aufgefordert wird, in einer Druckerei zu Altona keine Condition und zwar im Interesse ihres Princips anzunehmen, wo sọmmtlicher Sọtzer der norddeutschen freien Presse wegen beabsichtigter Herabdrỹckung des Preiòes und Verminderung des Peronals, ihre Condition gekỹndigt họtten. So sollen auch hier am 15. Mai d. J. die Setzer der Abendpost gegen den Factor und in der druckerei Zwang auszuỹben versucht und auch durch Vermittelung des Centralvomitộ des Guttenberbundes ihren Willen durchgesetzt haben. [152b]

Fỹr das Vorhandenseyn dieses strafbaren Princips spricht endlich noch ein Rundschreiben des Besitzers einer Schriftgieòerei zu Greningen in Holland vom 22. September 1849, wonach vier deutshce Schriftgieòer die ỹbrigen zur Arbeitseinstellung

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Ngày đăng: 05/03/2023
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